Zum Inhalt
01

Geltungsbereich, Sprache und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Maarten Segers, Einzelunternehmer unter dem Handelsnamen Double S Operations mit Geschäftsanschrift Vande Vennestraat 24, 8550 Zwevegem, Belgien, Unternehmensnummer 0670.956.522 und MwSt.-Nr. BE 0670.956.522 (der „Dienstleister“), verwendet. Sie gelten für jedes Angebot, jeden Auftrag, jeden Vertrag und jede Rechnung und ausschließlich gegenüber Kunden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln (der „Kunde“). Sie werden Bestandteil des Auftrags, wenn sie dem Kunden vor oder bei dessen Abschluss zur Verfügung gestellt und von ihm angenommen wurden.

Bei Widersprüchen gilt für den betreffenden Regelungsgegenstand folgende Rangfolge: eine gesondert unterzeichnete Vereinbarung; ein spezifischer Auftragsverarbeitungsvertrag, ein Service-Level-Agreement oder eine andere besondere Anlage; das angenommene Angebot oder die Auftragsbestätigung; eine spätere schriftliche Änderungsvereinbarung für den geänderten Bestandteil; diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und schließlich die technische Dokumentation. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich und schriftlich annimmt. Die niederländische Fassung ist die einzige verbindliche Version; Übersetzungen dienen ausschließlich als Lesehilfe.

02

Angebot und Vertrag

Ein Angebot bleibt dreißig Kalendertage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, eine Bestellung oder den Beginn der Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande. „Schriftlich“ umfasst auch E-Mail und eine gültige elektronische Signatur. Abweichungen sind nur wirksam, wenn beide Parteien sie schriftlich bestätigen.

Der Kunde benennt eine oder mehrere bevollmächtigte Kontaktpersonen und gewährleistet, dass diese die erforderlichen Entscheidungen treffen und Genehmigungen erteilen dürfen. Der Dienstleister darf in angemessenem Umfang auf die Weisungen dieser Kontaktpersonen vertrauen. Beschreibungen auf der Website, Beispiele, erste Kostenschätzungen und mündliche Gespräche dienen nur der Information und begründen außerhalb der angenommenen Leistungsbeschreibung keine eigenständige Garantie.

03

Leistungserbringung und selbstständige Stellung

Der Dienstleister führt den Auftrag sorgfältig, professionell und entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung aus. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um eine Bemühensverpflichtung und nicht um eine Garantie für ein bestimmtes geschäftliches, operatives, technisches oder finanzielles Ergebnis. Zeitpläne sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht schriftlich eine verbindliche Frist bestätigt wurde.

Der Dienstleister handelt als selbstständiger Auftragnehmer. Ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht darf er den Kunden nicht rechtlich binden, in dessen Namen Verträge abschließen oder Entscheidungen treffen, die nach Gesetz oder Satzung dem Kunden vorbehalten sind.

04

Mitwirkung und Verantwortung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig richtige, vollständige und verwendbare Informationen, Materialien, Zugänge, Entscheidungen und Mitwirkung bereit. Der Dienstleister darf darauf vertrauen, sofern eine Unrichtigkeit nicht vernünftigerweise erkennbar ist. Fehlende oder geänderte Vorgaben verlängern Fristen in angemessenem Umfang und können nach schriftlicher Abstimmung zusätzliche Kosten für Wartezeiten, Neuplanung oder doppelte Arbeiten verursachen.

Der Kunde bleibt für seine eigenen operativen und geschäftlichen Entscheidungen sowie für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren Vorschriften, Genehmigungen und Kontrollen verantwortlich. Dies umfasst unter anderem Lebensmittelsicherheit, Allergene, HACCP- und FASNK-/FAVV-Pflichten, arbeits-, steuer- und buchhaltungsrechtliche Vorschriften sowie bei digitalen Anwendungen die Rechtmäßigkeit von Inhalten, Datenschutz- und Cookiepflichten, Barrierefreiheit und vorgeschriebene Unternehmens- oder Verbraucherinformationen, soweit ein bestimmter Bereich nicht ausdrücklich in den Auftrag aufgenommen wurde. Eine Beratung ersetzt keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, ein anerkanntes Prüfunternehmen oder einen anderen reglementierten Sachverständigen.

Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Software, Datensätze, personenbezogene Daten und Weisungen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Er stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die unmittelbar aus rechtswidrig oder unbefugt bereitgestelltem Material oder einer vom Auftrag abweichenden Nutzung entstehen, soweit der Anspruch nicht durch ein Verschulden des Dienstleisters verursacht wurde. Der Dienstleister informiert den Kunden rechtzeitig über einen solchen Anspruch und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung.

05

Leistungsumfang und Änderungen

Das Angebot oder die Auftragsbestätigung bestimmt den Leistungsumfang, die Ergebnisse und etwaige Ausschlüsse. Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden vorab schriftlich abgestimmt. Die Auswirkungen auf Honorar, Kosten und Zeitplan werden bestätigt, bevor die zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden. Für den vereinbarten Leistungsumfang bleibt der Preis unverändert, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

Ein neuer Wunsch, eine geänderte Geschäftsregel, eine zusätzliche Integration, eine weitere Sprache oder eine Anpassung nach erfolgter Genehmigung gilt nicht als Mangel, wenn dies nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs war. Dringende zusätzliche Arbeiten werden nur nach einer schriftlichen Weisung und zu dem vorab mitgeteilten und angenommenen Tarif ausgeführt.

06

Lieferung, Prüfung und Abnahme

Ein Ergebnis gilt als geliefert, sobald es per E-Mail, über eine gemeinsame Umgebung, ein Repository, eine Testumgebung oder eine Produktionsumgebung zur Verfügung gestellt wurde. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von zehn Arbeitstagen anhand des vereinbarten Leistungsumfangs und meldet innerhalb dieser Frist konkrete, reproduzierbare und wesentliche Abweichungen. Geringfügige Abweichungen, die die gewöhnliche Nutzung nicht verhindern, stehen der Abnahme nicht entgegen.

Erfolgt keine solche Meldung oder nutzt der Kunde das Ergebnis in der Produktion, gilt es hinsichtlich der bei einer angemessenen Prüfung erkennbaren Mängel als abgenommen. Rechte wegen verdeckter Mängel, die vernünftigerweise nicht früher festgestellt werden konnten, bleiben unberührt. Bei einer rechtzeitig gemeldeten Abweichung erhält der Dienstleister zunächst Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Neue Wünsche oder Änderungen außerhalb des Leistungsumfangs werden als zusätzliche Leistungen behandelt.

07

Wartung, Support und Kompatibilität

Hosting, Monitoring, Wartung, Support, Sicherheitsupdates, inhaltliche Aktualisierungen, Schulungen, Reaktionszeiten und Anpassungen an neue Browser, Geräte, Betriebssysteme, APIs oder Rechtsvorschriften sind nur enthalten, wenn das Angebot oder ein gesonderter Servicevertrag dies ausdrücklich vorsieht. Fehlt eine solche Vereinbarung, endet der Auftrag nach der vereinbarten Lieferung und etwaigen Nachbesserungen gemäß Artikel 6.

Ein Service-Level gilt nur, wenn es schriftlich vereinbart wurde. Geplante Wartungsfenster und Störungen bei Dritten gelten nicht als Verstoß gegen ein vereinbartes Verfügbarkeitsniveau, sofern die betreffende Servicevereinbarung dies vorsieht.

08

Honorare, Vorschüsse und Kosten

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Die vereinbarte Vergütungsform kann aus einem Stundenhonorar, einem Tageshonorar, einem festen Projektpreis, einem Vorschuss, einer Meilensteinrechnung oder einer regelmäßigen Vergütung bestehen. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, mit einer Phase zu beginnen, bevor der vereinbarte Vorschuss eingegangen ist.

Fahrtkosten, Einkäufe und Kosten Dritter werden nur weiterberechnet, wenn sie im Angebot vorgesehen oder vorab schriftlich vereinbart wurden. Tarife für künftige Leistungen ändern sich nur nach schriftlicher Vereinbarung; bereits angenommene Festpreisphasen eines Projekts bleiben unverändert.

09

Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt zu den vereinbarten Zeitpunkten oder, sofern keine Regelung getroffen wurde, monatlich für die erbrachten Leistungen. Rechnungen sind innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden strukturierte elektronische Rechnungen verwendet. Der Kunde stellt rechtzeitig richtige Rechnungs-, Mehrwertsteuer- und Peppol-Daten bereit und lehnt eine Rechnung nicht allein wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Formats ab.

Beanstandungen werden so schnell wie möglich und vorzugsweise innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich und unter Angabe von Gründen mitgeteilt. Das Ausbleiben einer solchen Mitteilung beseitigt keine Rechte wegen eines Fehlers, der bei einer angemessenen Prüfung nicht festgestellt werden konnte. Eine Beanstandung setzt nur die Zahlung des tatsächlich beanstandeten Teils aus; der unbeanstandete Teil bleibt zum Fälligkeitstermin zahlbar. Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig.

10

Zahlungsverzug

Hat der Dienstleister seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und wird ein fälliger Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, sind ab dem Tag nach der Fälligkeit von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte gemäß dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr geschuldet. Zusätzlich ist die gesetzliche Pauschalentschädigung von 40 Euro sowie eine angemessene Entschädigung für weitere, diesen Betrag übersteigende Beitreibungskosten geschuldet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11

Aussetzung und Beendigung

Bei einer wesentlichen Pflichtverletzung erhält die vertragsverletzende Partei zunächst eine angemessene Frist zur Behebung, sofern eine Behebung nicht unmöglich oder offenkundig zwecklos ist. Der Dienstleister darf Leistungen nach schriftlicher Mitteilung vorübergehend aussetzen, wenn eine fällige Rechnung unbezahlt bleibt, eine wesentliche Mitwirkung fehlt, eine Weisung rechtswidrig oder unsicher ist, ein erhebliches Sicherheitsrisiko besteht oder das Nutzungsrecht wesentlich verletzt wird. Nur bei dringender Notwendigkeit darf die Aussetzung sofort wirksam werden; der Grund wird dann so schnell wie möglich mitgeteilt. Fristen werden angemessen angepasst und nachweisbare zusätzliche Kosten werden vorab abgestimmt.

Das Angebot bestimmt die Laufzeit. Ein befristeter Auftrag endet wie vereinbart. Ein unbefristeter Auftrag kann von jeder Partei schriftlich mit der vereinbarten angemessenen Frist oder, wenn keine solche vereinbart wurde, mit einer Frist gekündigt werden, die unter Berücksichtigung der Dauer, des Umfangs und der Organisation des Auftrags angemessen ist.

Bei vorzeitiger Beendigung bezahlt der Kunde die bereits erbrachten Leistungen, vorab genehmigte Kosten und nachweisbare unvermeidbare Verpflichtungen gegenüber Dritten. Eine Vergütung für reservierte Kapazitäten ist nur geschuldet, wenn sie im Voraus ausdrücklich vereinbart wurde und angemessen nachgewiesen werden kann. Zahlungs-, Schutzrechts-, Vertraulichkeits-, Daten-, Haftungs- und Streitbeilegungsbestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten müssen, bleiben wirksam.

12

Exit, Daten und Übergabe

Nach Beendigung und vollständiger Zahlung stellt der Dienstleister die ausdrücklich vereinbarten Ergebnisse, die für den Kunden verwalteten Zugangsdaten sowie die vom Kunden bereitgestellten oder exportierbaren Daten in einem gängigen verfügbaren Format bereit. Quellcode, Repositories, Entwicklungsdateien, interne Hilfsmittel und vorbestehende Materialien gehören nicht dazu, sofern das Angebot dies nicht ausdrücklich vorsieht.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Kunde seine Daten spätestens innerhalb von sechzig Kalendertagen nach dem Ende exportieren. Danach ist der Dienstleister nicht verpflichtet, sie weiter aufzubewahren, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und gewöhnlicher Sicherungszyklen. Angemessene Übergangsunterstützung außerhalb des ursprünglichen Leistungsumfangs wird zu einem vorab vereinbarten Tarif erbracht. Ein Nutzungsrecht an einer gelieferten Version besteht nach dem Ende von Support oder Hosting fort, soweit Artikel 13 oder das Angebot dies vorsieht; ein Zugangsrecht zu einem gehosteten Dienst endet mit diesem Dienst.

13

Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Alle Rechte an Methoden, Modellen, Vorlagen, Bibliotheken, Modulen, Software, Quellcode, Architektur, Benutzeroberflächen, Hilfsmitteln und Know-how, die bereits vor dem Auftrag bestanden oder unabhängig davon entwickelt wurden, verbleiben beim Dienstleister oder dessen Lizenzgebern. Dies gilt auch für generische Verbesserungen und wiederverwendbare Bestandteile, die während des Auftrags entstehen und keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder erkennbaren kundenspezifischen Ergebnisse enthalten. Der Dienstleister darf allgemeine, nicht vertrauliche Kenntnisse, Erfahrungen, Methoden und Routinen erneut verwenden.

Vom Kunden bereitgestellte Materialien, Inhalte und Daten verbleiben beim Kunden oder den betreffenden Rechteinhabern. An Berichten, Plänen und sonstigen Beratungsunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck. Der Kunde darf sie intern für diesen Zweck anpassen, jedoch nicht als eigenständiges Produkt verkaufen, lizenzieren oder verwerten.

Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an entwickelter Software, Websites, Dashboards, Apps, Automatisierungen und zugehörigem Material verbleiben beim Dienstleister oder dessen Lizenzgebern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine eigenen beruflichen Tätigkeiten, für den im Angebot beschriebenen Zweck und für die dort vorgesehenen Mitarbeiter, Kunden, die Öffentlichkeit oder Endnutzer. Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, gilt dieses Recht zeitlich unbefristet und ausschließlich für die gelieferte Version. Bei einer gehosteten oder verwalteten Lösung wird keine Softwarekopie übertragen und das Zugangsrecht besteht nur während der vereinbarten Dienstleistung. Wartung, Updates, neue Versionen und künftige Kompatibilität sind nicht Bestandteil des Nutzungsrechts.

Der Kunde darf die Lösung wie geliefert verwenden und Inhalte oder Einstellungen über die vorgesehenen Funktionen anpassen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung darf er die zugrunde liegende Entwicklung nicht kopieren, ändern oder ändern lassen, dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln, Quellcode zugänglich machen, daraus abgeleitete Software erstellen, sie vermarkten, vermieten, unterlizenzieren oder Dritten als eigenständige Lösung anbieten. Quellcode, Repositories und Entwicklungsdateien werden nicht übertragen, sofern das Angebot dies nicht ausdrücklich vorsieht. Bei Problemen, die nachweislich aus einer nicht genehmigten Änderung entstehen, entfallen Nachbesserungs-, Support- und Haftungspflichten ausschließlich für den dadurch betroffenen Bestandteil.

Zwingende Rechte in Bezug auf erforderliche Sicherungskopien, Beobachtung, Untersuchung, Testen und Interoperabilität bleiben unberührt. Komponenten Dritter und Open-Source-Software unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzen; diese Lizenzen haben für die betreffende Komponente Vorrang. Weitergehende Nutzungsrechte oder eine Rechtsübertragung sind nur wirksam, wenn sie gesondert und schriftlich mit einer eindeutigen Beschreibung der betreffenden Rechte, Nutzungsarten, Dauer, des Gebiets und der Vergütung vereinbart wurden.

14

Unterauftragnehmer und Leistungen Dritter

Der Dienstleister darf qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt im Rahmen des Vertrags für die vereinbarten Leistungen verantwortlich. Er verpflichtet sie in angemessener Weise zu geistigem Eigentum, Vertraulichkeit, Sicherheit und, soweit anwendbar, Datenschutz.

Dienste, Plattformen, APIs, Hosting, Software und Lizenzen Dritter unterliegen ergänzend deren eigenen Bedingungen, ihrer Verfügbarkeit und ihren technischen Beschränkungen. Kostenpflichtige Dienste werden nur nach vorheriger Abstimmung in Anspruch genommen und stehen, soweit praktisch möglich, unmittelbar auf den Namen des Kunden. Der Dienstleister haftet nicht für Preis-, Richtlinien- oder Funktionsänderungen, Kontoentscheidungen, Unterbrechungen oder die Einstellung von Diensten Dritter außerhalb seines angemessenen Einflussbereichs, führt jedoch die vereinbarte Auswahl, Konfiguration und Koordination sorgfältig durch. Fällt ein wesentlicher Dienst eines Dritten weg, stimmen die Parteien eine angemessene Alternative sowie deren Auswirkungen auf Leistungsumfang und Kosten ab. Besteht keine angemessene Alternative, kann jede Partei den dadurch nicht ausführbaren Teil beenden.

15

Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

Beide Parteien verwenden nicht öffentliche Geschäftsinformationen ausschließlich für den Auftrag, schützen sie mit angemessener Sorgfalt und geben sie nur an Personen weiter, die sie benötigen und an angemessene Vertraulichkeitspflichten gebunden sind. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt waren, bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten bezogen oder unabhängig entwickelt wurden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung wird, soweit zulässig, vorab mitgeteilt.

Auf Verlangen und nach Beendigung werden vertrauliche Informationen zurückgegeben oder gelöscht, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und gesicherter Back-ups im Rahmen des gewöhnlichen Zyklus. Die Verpflichtung gilt fünf Jahre nach Beendigung und für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie ihren geheimen Charakter behalten. Name, Logo oder Auftrag des Kunden werden ohne vorherige Zustimmung nicht öffentlich als Referenz verwendet.

16

Personenbezogene Daten, Sicherheit und Back-ups

Jede Partei verarbeitet geschäftliche Kontaktdaten als eigenständig Verantwortlicher gemäß den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO. Dieser Vertrag regelt unter anderem Weisungen, Sicherheit, Unterauftragsverarbeiter, Vorfälle, Übermittlungen, Unterstützung sowie Rückgabe oder Löschung und hat für diesen Regelungsgegenstand Vorrang.

Der Kunde ist für eine gültige Rechtsgrundlage, Transparenz, minimale und richtige Daten sowie rechtmäßige Weisungen verantwortlich. Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, die der vereinbarten Dienstleistung und dem bekannten Risiko entsprechen, garantiert jedoch keine absolute Sicherheit. Die Parteien melden relevante Vorfälle ohne unangemessene Verzögerung, soweit das Gesetz oder der Auftragsverarbeitungsvertrag dies verlangt.

Der Kunde verwaltet seine Benutzer, Passwörter, Multifaktor-Authentifizierung und widerrufenen Zugriffsrechte sorgfältig. Back-ups, Aufbewahrungsfristen, Wiederherstellungstests und Disaster Recovery sind nur enthalten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, bleibt der Kunde für eine aktuelle Sicherung der Inhalte, Konfigurationen und Daten verantwortlich, die er vernünftigerweise exportieren kann.

17

Haftung und Schadensminderung

Der Dienstleister haftet für nachgewiesene unmittelbare und vorhersehbare Schäden, die auf eine ihm zurechenbare Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Soweit gesetzlich zulässig und ohne eine wesentliche Vertragspflicht auszuhöhlen, ist die gesamte kumulierte Haftung pro Auftrag auf das für den betreffenden Auftrag vereinbarte Honorar ohne Mehrwertsteuer begrenzt. Besteht ein Auftrag aus eindeutig getrennten Teilen, gilt das Honorar für den Teil, auf den sich der Schaden bezieht. Die Parteien können im Angebot eine andere angemessene Haftungsobergrenze festlegen, die der Art und dem Risiko des Auftrags entspricht.

Schäden, die nicht die unmittelbare Folge der Pflichtverletzung sind, darunter entgangener Gewinn, Umsatz, Chancen, erwartete Einsparungen oder Reputationsschäden sowie Betriebsunterbrechung oder Datenverlust, sind ausgeschlossen, soweit sie rechtlich als mittelbare Schäden gelten. Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden und meldet einen möglichen Anspruch ohne unangemessene Verzögerung. Eine verspätete Meldung mindert die Haftung nur insoweit, als dadurch nachweislich zusätzlicher Schaden entstanden oder eine Nachbesserung unmöglich geworden ist.

Diese Beschränkungen und Einwendungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche und können innerhalb der Grenzen von Buch 6 des belgischen Zivilgesetzbuches auch von Arbeitnehmern, Unterauftragnehmern und anderen Hilfspersonen des Dienstleisters geltend gemacht werden. Sie gelten nicht bei arglistiger Täuschung, vorsätzlichem oder grobem Verschulden der haftenden Person, bei Verletzung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit oder wenn eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

18

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt liegt vor, wenn eine Partei aufgrund eines ihr nicht zurechenbaren Umstands eine Verpflichtung vorübergehend oder endgültig unmöglich erfüllen kann, wobei der unvorhersehbare und unvermeidbare Charakter des Hindernisses zu berücksichtigen ist. Die betroffene Partei teilt dies innerhalb einer angemessenen Frist mit und trifft angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen. Eine bloße Preissteigerung, geringere Rentabilität oder erschwerte Erfüllung stellt für sich allein keine höhere Gewalt dar.

Bei vorübergehender Unmöglichkeit werden die betroffenen Verpflichtungen und Fristen für die Dauer der Unmöglichkeit ausgesetzt. Bei endgültiger Unmöglichkeit erlischt die betroffene Verpflichtung. Dauert die vorübergehende Unmöglichkeit länger als sechzig Kalendertage oder hat eine weitere Erfüllung vernünftigerweise keinen Nutzen mehr, kann jede Partei den noch nicht ausgeführten Teil schriftlich und ohne Beendigungsentschädigung beenden. Ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und genehmigte Kosten bleiben zahlbar.

19

Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt belgischem Recht. Die Parteien versuchen zunächst nach Treu und Glauben, eine Streitigkeit gütlich beizulegen. Wird keine Lösung erzielt, sind vorbehaltlich zwingender Zuständigkeitsvorschriften die Gerichte zuständig, die nach dem belgischen Gerichtsgesetzbuch zuständig sind.

Der Vertrag, die in Artikel 1 in ihrer Rangfolge genannten Dokumente und die ausdrücklich einbezogenen Anlagen bilden die vollständige Vereinbarung über den Auftrag. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich angenommen wurde. Die nicht sofortige Ausübung eines Rechts gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden erforderlichenfalls eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt, ohne ein offenkundiges Ungleichgewicht zu schaffen. Für den jeweiligen Auftrag bleibt die Fassung maßgeblich, die dem Kunden vor oder bei dessen Abschluss mitgeteilt wurde. Mitteilungen erfolgen an die im Angebot genannten E-Mail- oder Postanschriften oder an die zuletzt schriftlich mitgeteilten Kontaktdaten.