Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Maarten Segers, Einzelunternehmer mit Geschäftsanschrift Vande Vennestraat 24, 8550 Zwevegem, Belgien, Unternehmensnummer 0670.956.522 und MwSt.-Nr. BE 0670.956.522, tätig unter dem Handelsnamen Double S Operations (der „Dienstleister“), verwendet. Sie gelten für jedes Angebot, jeden Auftrag, jeden Vertrag und jede Rechnung und richten sich ausschließlich an Kunden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln (der „Kunde“). Besondere schriftliche Vereinbarungen in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung haben Vorrang. Diese Bedingungen werden Bestandteil des Auftrags, wenn sie dem Kunden vor oder bei dessen Abschluss zur Verfügung gestellt und von ihm angenommen wurden.
Angebot und Vertrag
Ein Angebot bleibt dreißig Kalendertage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, eine Bestellung oder den Beginn der Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.
Leistungserbringung
Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet er keinen bestimmten geschäftlichen, operativen oder finanziellen Erfolg. Zeitpläne dienen der Orientierung, sofern nicht schriftlich eine verbindliche Frist bestätigt wurde.
Der Kunde stellt rechtzeitig die zutreffenden Informationen, Zugänge, Entscheidungen und die für die Durchführung erforderliche Mitwirkung bereit. Eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung kann sich auf Zeitplan und Preis auswirken.
Leistungsumfang und Änderungen
Das Angebot oder die Auftragsbestätigung bestimmt den Leistungsumfang. Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden vorab schriftlich abgestimmt. Mögliche Auswirkungen auf Honorar, Kosten und Zeitplan werden bestätigt, bevor die zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden.
Honorare und Kosten
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Die vereinbarte Vergütungsform kann aus einem Stundenhonorar, einem Tageshonorar, einem festen Projektpreis oder einer regelmäßigen Vergütung bestehen. Fahrtkosten, Einkäufe und Kosten Dritter werden nur weiterberechnet, wenn dies im Angebot vorgesehen oder vorab abgestimmt wurde.
Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt zu den vereinbarten Zeitpunkten oder, sofern keine Regelung getroffen wurde, monatlich für die erbrachten Leistungen. Rechnungen sind innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden strukturierte elektronische Rechnungen verwendet.
Beanstandungen sind so schnell wie möglich schriftlich und unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Sie setzen nur die Zahlung des tatsächlich beanstandeten Teils aus; der unbeanstandete Teil bleibt zum Fälligkeitstermin zahlbar.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind ab dem Tag nach der Fälligkeit von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte gemäß dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 geschuldet. Zusätzlich ist die gesetzliche Pauschalentschädigung von 40 Euro zuzüglich angemessener Beitreibungskosten geschuldet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Aussetzung und Beendigung
Bei einer wesentlichen Pflichtverletzung erhält die betreffende Partei zunächst eine angemessene Frist zur Behebung, sofern eine Behebung nicht unmöglich ist. Bleibt eine fällige Rechnung nach einer schriftlichen Zahlungserinnerung unbezahlt, dürfen die Leistungen vorübergehend ausgesetzt werden.
Bei vorzeitiger Beendigung bezahlt der Kunde die bereits erbrachten Leistungen, vorab genehmigte Kosten und unvermeidbare Verpflichtungen gegenüber Dritten. Eine Vergütung für reservierte Kapazitäten ist nur geschuldet, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart wurde und nachvollziehbar nachgewiesen werden kann.
Geistiges Eigentum
Bereits bestehende Methoden, Modelle, Vorlagen, Software, Know-how und Hilfsmittel bleiben Eigentum der Partei, die sie einbringt. An Berichten, Plänen und sonstigen Beratungsunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck. Der Kunde darf diese Unterlagen innerhalb seiner eigenen Organisation verwenden und zu diesem Zweck bearbeiten, sie jedoch nicht als eigenständiges Produkt verkaufen oder verwerten. Vom Kunden bereitgestellte Materialien, Inhalte und Daten bleiben Eigentum des Kunden oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an entwickelter Software, Websites, Dashboards, Apps, Automatisierungen, Quellcode, Architektur, Benutzeroberflächen und zugehörigem Material verbleiben beim Dienstleister oder dessen Lizenzgebern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für seine eigenen beruflichen Tätigkeiten, für den im Angebot beschriebenen Zweck und für die darin vorgesehenen Mitarbeiter, Kunden oder Endnutzer. Das Nutzungsrecht gilt für die im Angebot festgelegte Dauer oder, sofern keine Dauer festgelegt wurde, zeitlich unbefristet für die ausgelieferte Version. Der Kunde darf die Lösung wie geliefert verwenden und Inhalte oder Einstellungen über die dafür vorgesehenen Funktionen anpassen.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde die zugrunde liegende Entwicklung nicht kopieren, öffnen, ändern oder ändern lassen, daraus abgeleitete Software erstellen, sie vermarkten, vermieten, unterlizenzieren oder Dritten als eigenständige Lösung anbieten. Quellcode und Entwicklungsdateien werden nicht übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vorgesehen ist. Hosting-, Sicherheits- und IT-Dienstleister dürfen Zugang erhalten, soweit sie ausschließlich im Auftrag des Kunden handeln, die Lösung nicht für eigene Zwecke verwenden und eine angemessene Vertraulichkeit wahren. Diese Einschränkungen gelten nur, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Gesetzliche Rechte in Bezug auf erforderliche Sicherungskopien, Beobachtung, Untersuchung und Testen sowie Interoperabilität und die gesonderten Lizenzen von Komponenten Dritter oder von Open-Source-Software bleiben unberührt. Weitergehende Nutzungsrechte oder eine Übertragung können nur gesondert und schriftlich vereinbart werden.
Vertraulichkeit und Daten
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäftsinformationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich für den Auftrag. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten bezogen, unabhängig entwickelt oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt wurden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Auftrags fort, solange die Informationen ihren vertraulichen Charakter behalten.
Name, Logo oder Auftrag des Kunden werden ohne vorherige Zustimmung nicht öffentlich als Referenz verwendet. Jede Partei verarbeitet geschäftliche Kontaktdaten gemäß den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, werden erforderlichenfalls gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung getroffen.
Haftung
Der Dienstleister haftet ausschließlich für unmittelbare und vorhersehbare Schäden, die auf eine ihm zurechenbare Vertragsverletzung zurückzuführen sind. Die Gesamthaftung ist auf das für den betreffenden Auftrag vereinbarte Honorar ohne Mehrwertsteuer begrenzt. Mittelbare Schäden, darunter entgangener Gewinn, entgangene Chancen und Reputationsschäden, sind ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Betrug, vorsätzlichem oder grobem Verschulden, Personenschäden oder wenn eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde bleibt für seine eigenen Entscheidungen, gesetzlichen Verpflichtungen und die Verwendung von Empfehlungen oder Ergebnissen verantwortlich.
Dritte
Produkte und Dienstleistungen externer Anbieter unterliegen ergänzend deren eigenen Bedingungen und Lizenzen. Der Dienstleister haftet nicht für Störungen oder Entscheidungen Dritter, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen, führt die vereinbarte Koordination jedoch mit professioneller Sorgfalt durch.
Höhere Gewalt
Eine Partei haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs. Die betroffene Partei informiert die andere Partei so schnell wie möglich und begrenzt die Folgen. Dauert die höhere Gewalt länger als sechzig Kalendertage an, kann jede Partei den noch nicht ausgeführten Teil schriftlich und ohne Schadensersatzpflicht beenden.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf den Vertrag findet belgisches Recht Anwendung. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Andernfalls richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem belgischen Gerichtsgesetzbuch.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt. Für den jeweiligen Auftrag bleibt die Fassung maßgeblich, die dem Kunden vor oder bei dessen Abschluss mitgeteilt wurde.